RAHMENVERTRAG FÜR ZAHLUNGSDIENSTE MANGOPAYAllgemeine Nutzungsbedingungen für Zahlungsdienste

Fassung am 1. September 2021

Geschlossen zwischen:

Dem Kunden, einer juristischen Person oder natürlichen Person, eingetragen im Handelsregister (bzw. im nationalen Gewerberegister oder jedem vergleichbaren Berufsverband) in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union bzw. einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Drittland, das gleichwertige V erpflichtungen auferlegt, was die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung betrifft, der in seinem Namen ausschließlich für gewerbliche (kommerzielle, industrielle, handwerkliche, freie) Zwecke handelt,

nachfolgend der „Inhaber“ bzw. „gewerblicher Inhaber“ genannt,

oder

Dem Kunden, einer natürlichen Person, wohnhaft in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union bzw. einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Drittland, das gleichwertige Verpflichtungen auferlegt, was die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung betrifft, der in seinem Namen ausschließlich für nicht gewerbliche Zwecke handelt,

nachfolgend der „Inhaber“ bzw. „Verbraucherinhaber“ genannt einerseits,

und

MANGOPAY SA, Aktiengesellschaft luxemburgischen Rechts, mit einem Kapital, mit Firmensitz in 2, Avenue Amélie, L-1125 Luxembourg und eingetragen im luxemburgischen Handels- und Firmenregister unter der Nummer B173459,, als E-Geld-Institut zugelassen von der luxemburgischen Finanzmarktaufsichtsbehörde, 283 route d’Arlon L-1150 Luxemburg, www.cssf.lu,

nachfolgend der „Dienstleister“ genannt, andererseits,
nachfolgend einzeln eine „Partei“oder zusammen die „Parteien“ genannt.

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Hinweis

Der Inhaber wird aufgefordert, den ihm von der Plattform übermittelten vorliegenden Rahmenvertrag vor dessen Annahme aufmerksam zu lesen. Er wird aufgefordert, ihn auf einen dauerhaften Datenträger zu laden. Standardmäßig erfolgt die Kommunikation mit dem Dienstleister stets über die Plattform entsprechend den in den Allgemeine Geschäftsbedingungen der Website vorgesehenen Modalitäten, außer wenn eine gesonderte Kommunikationsart im Vertrag vorgesehen ist.

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1. Begriffsbestimmungen

Zum Zwecke des vorliegenden Vertrag werden die Begriffe wie folgt definiert:

„Authentifizierung“: Bezeichnet die von der Plattform festgelegten Verfahren zur Überprüfung der Identität des Inhabers oder die Gültigkeit eines Zahlungsauftrages. Diese Verfahren umfassen die Identifikationsdaten.

„Banken“: bezeichnen Kreditinstitute, die für den Schutz des vom Dienstleister aufgebrachten Geldbetrags im Namen des Inhabers verantwortlich sind. Dieser Geldbetrag wird auf einem zu diesem Zweck eröffneten separaten Konto zur Beschränkung der Pfändung eröffnet. Die benannten Institute sind heute ING Luxembourg und Crédit Mutuel Arkéa. Der Dienstleister behält sich die Möglichkeit vor, jedes weitere zugelassene Kreditinstitut auszuwählen.

„Zahlungsempfänger“ bezeichnet eine juristische oder natürliche Person, Gläubiger eines vom Inhaber erfolgten Zahlungsvorgangs.

„Karte“: bezeichnet die verwendete Bank-, Debit- oder Kreditkarte zur Geldüberweisung an einen bezeichneten Inhaber auf dessen in den Geschäftsbüchern des Dienstleisters eröffneten Zahlungskontos. Diese Karte greift auf eines der folgenden Netze zu: Visa, MasterCard, CB.

„Zahlungskonto“ oder „Konto“: bezeichnet das Zahlungskonto vom Dienstleister im Namen des Inhabers, das für die Ausführung von Zahlungsvorgängen genutzt wird. Das Konto darf auf keinen Fall mit einem Depotkonto gleichgestellt werden. Das Konto wird in der auf der Website bei dessen Registrierung angegebenen Fremdwährung angegeben.

„Allgemeine Geschäftsbedingungen der Website“: bezeichnen die allgemeinen Nutzungsbedingungen der Website, die zwischen den Nutzern der Website und der Plattform, die unter anderem den Zugang zur Website regeln, vereinbart werden.

„Rahmenvertrag“: bezeichnet diese allgemeinen Nutzungsbedingungen für die Zahlungsdienste samt Antragsformular, die die Nutzung der Zahlungsdienste sowie die Verwaltung des Zahlungskontos durch den Dienstleister regeln.

„Identifikationsdaten“: bezeichnet den Kundenidentifikator und das Kennwort des Inhabers, die ihm den Zugang zu seinem persönlichen Bereich ermöglichen.

„Personenbezogene Daten“: bezeichnet jede Information, die sich auf den Inhaber als natürliche Person oder auf eine juristische Person im Zusammenhang mit dem Inhaber als juristische Person bezieht (darunter ein Betriebsbeauftragter, ein Nutzungsberechtigter, eine befugte Person) im Sinne der EU-Verordnung 2016/679 zum Schutz personenbezogener Daten.

„Persönlicher Bereich“: bezeichnet die zugehörige Umgebung des Inhabers, die auf der Website der Plattform zugänglich ist und ihm ermöglicht, auf sein Zahlungskonto zuzugreifen und die Zahlungsdienste zu nutzen.

„Antragsformular“: bezeichnet das Formular, das von jedem Interessenten auszufüllen ist, der auf der Website bei der Registrierung zugängliche oder von der Plattform bereitgestellte Zahlungsdienste bestellen möchte.

„Geschäftstag“: bezeichnet einen Kalendertag mit Ausnahme von Samstagen, Sonntagen und Feiertagen in Frankreich und Luxemburg und jeden weiteren Tag, der als solcher vom Dienstleister benannt wird.

„Zahlungsmittel“: bezeichnet andere Zahlungsmittel als die Karte, die auf der Website aufgelistet sind und2

deren Annahme und Abrechnung vom Dienstleister auf Wunsch angeboten wird. Der Inhaber aktiviert die Zahlungsmittel seiner Wahl vom persönlichen Bereich aus.

„Zahlungsvorgang“: bezeichnet eine regelmäßige oder einmalige dem Zahlungskonto belastete Überweisung, die vom Inhaber oder jedem diesbezüglich bevollmächtigten Beauftragten angeordnet wird.

„Zahlungsauftrag“: bezeichnet die vom Inhaber dem Dienstleister erteilte Anweisung gemäß dem im Rahmenvertrag vorgesehenen Verfahren zur Ausführung eines Zahlungsvorgangs.

„Bezahlseite“: Bezeichnet den e-banking-Dienstleister des Dienstleisters.

„Betroffener“: bezeichnet den Inhaber als natürliche Person oder jede mit dem Inhaber verbundene natürliche Person (darunter ein Betriebsbeauftragter, ein Nutzungsberechtigter, eine befugte Person), deren personenbezogene Daten im Rahmen der Ausführung dieses Rahmenvertrages verarbeitet werden.

„Befugte Person“: bezeichnet jeden vom Inhaber benannten Beauftragten für den Zugang auf das Zahlungskonto und zur Nutzung der Zahlungsdienste für sein Konto.

„Plattform“: bezeichnet die Einheit, die die Website betreibt, wie in den allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt. Sie bereitet die Interessenten vor, erleichtert es ihnen und berät sie hinsichtlich des Abschlusses des Rahmenvertrags über die Website. Sie begleitet die Inhaber im Laufe ihrer Beziehung mit dem Dienstleister im Rahmen ihrer ausgeführten Zahlungsvorgänge. Sie erfasst die für die Kontoeröffnung notwendigen Unterlagen. Die Plattform sammelt keine Gelder außer ihren Gebühren „Dienstleister“: bezeichnet MANGOPAY SA, in Luxemburg von der Finanzmarktaufsichtsbehörde zugelassener E-Geld-Emittent unter der Nummer 3812 und berechtigt zur Ausübung ihrer Tätigkeit in allen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Der Dienstleister erscheint auf der Liste der E-Geld-Institute,die abrufbar sind auf www.cssf.lu/surveillance/ep-eme/listes-officielles.

„Dritt-Zahlungsdienstleister“: bezeichnet jedes Institut außer den Dienstleister, das in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union bzw. einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Drittland zugelassen ist, das gleichwertige Verpflichtungen auferlegt, was die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung betrifft.

Kundendienst der Plattform: bezeichnet die Abteilung, deren Kontaktdaten auf der Website erwähnt werden, bei der der Inhaber Informationen zum Rahmenvertrag erhält.

„Zahlungsdienste“: bezeichnet die in den Punkten 3 und 5 des Anhangs des luxemburgischen Gesetzes vom 10. November 2009 zu Zahlungsdiensten festgelegten Zahlungsdiensten.

„Website“: bezeichnet die Internetseite, die von der Plattform betrieben wird, deren Ziel der Verkauf von Gütern oder Dienstleistungen an Nutzer ist oder die Finanzmittelbeschaffung bei ihnen, oder die Verbindung der Inhaber mit den Nutzern.

„Dauerhafter Datenträger“: bezeichnet jedes Medium, das es dem Inhaber ermöglicht, an ihn persönlich gerichtete Informationen derart zu speichern, dass er sie in der Folge für eine für die Zwecke der Informationen angemessene Dauer einsehen kann, und das die unveränderte Wiedergabe der gespeicherten Informationen ermöglicht. Es wird in der Regel in Form einer PDF-Datei angezeigt.

„Inhaber“: bezeichnet jede juristische oder natürliche Person, die für eigene Rechnung handelt und in deren Namen ein Zahlungskonto zur Nutzung der Zahlungsdienste eröffnet wird.

„Nutzer“: bezeichnet jede natürliche oder juristische Person, die einen Geldbetrag an den Inhaber über die Website mittels Karte oder einem anderen Zahlungsmittel überwiesen hat, das vom Dienstleister zur Überweisung von Geldern akzeptiert wird.

2. Gegenstand

Ziel des Rahmenvertrags ist die Festlegung der Bedingungen, unter denen der Dienstleister dem Inhaber Zahlungsdienste.

Diese Zahlungsdienste beinhalten:

  • –  die Eröffnung eines Zahlungskontos,
  • –  zugunsten des Zahlungskontos: Registrierung des per Karten oder jedem sonstigen vom

    Dienstleister akzeptierten Zahlungsmittels überwiesenen Geldbetrags; Überweisungseingang.

  • –  zulasten des Zahlungskontos: Ausführung einmaliger oder wiederkehrender Überweisungsvorgänge, Lastschrift der Kosten in Anwendung dieses Vertrags, Umbuchung der

    Geldüberweisungen per Karten (oder mit jedem sonstigen Zahlungsmittel).

    Das Konto führt weder zu einer Überziehung, Vorauszahlung, Skontierung noch zu einem Kredit. Der Dienstleister bietet keinen Umtauschdienst an.

    Der Dienstleister hat die Plattform beauftragt, damit der Abschluss dieses Vertrags mit jedem Inhaber erleichtert wird und sie im Laufe ihrer Beziehung mit dem Dienstleister begleitet werden.

3. Inanspruchnahme der Dienste

3.1. Anmeldemodalitäten

Der Rahmenvertrag wird im Fernabsatz nach den von der Plattform in den allgemeine Geschäftsbedingungen der Website vorgesehenen Modalitäten geschlossen. Damit der Rahmenvertrag online abgeschlossen werden kann, muss der Antragsteller unbedingt über folgende Geräte verfügen (Hardware und Software), für die er allein verantwortlich ist.

Standardmäßig erfolgt die Annahme des Rahmenvertrags im Fernabsatz über die Website und wird durch eine elektronische Unterschrift bestätigt. Der Antragsteller hat die Möglichkeit, die Vertragsunterzeichnung handschriftlich zu verlangen. Diesbezüglich muss er den vorliegenden V ertrag ausdrucken, ihn unterzeichnen und auf elektronischem Wege oder per Post an den Kundendienst der Plattform zurückschicken, deren Kontaktdaten in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Website angegeben sind.

Bei handschriftlicher Unterzeichnung gilt als Abschlussdatum des Rahmenvertrags das auf diesem angegebene Datum und mangels Datum das Eingangsdatum des Rahmenvertrags durch die Plattform.

Die elektronische Unterschrift des Rahmenvertrags erfolgt über die Website. Das Abschlussdatum des Rahmenvertrags entspricht dem Datum, an dem der Antragsteller den ihm auf der Website angegebenen Prozess der elektronischen Unterschrift beendet,

Der zwischen den Parteien auf elektronischem Wege geschlossene Rahmenvertrag besitzt dieselbe Beweiskraft wie ein Rahmenvertrag in Papierform.

3.2. Vertragsunterlagen

Der Rahmenvertrag besteht aus:

– den vorliegenden allgemeinen Nutzungsbedingungen für Zahlungsdienste,
– dem auf der Website verfügbaren Antragsformular,
Diese allgemeinen Nutzungsbedingungen der Zahlungsdienste werden dem Inhaber auf der Website zur Verfügung gestellt und können auf einen dauerhaften Datenträger heruntergeladen werden. Zu jedem Zeitpunkt des Vertragsverhältnisses kann der Inhaber auf Antrag diese Unterlagen in Papierform erhalten.

4. Kontoeröffnung

4.1. Für die Kontoeröffnung notwendige Voraussetzungen

Jede natürliche Person, die mindestens achtzehn (18) Jahre alt und geschäftsfähig ist, und jede juristische Person, ansässig und/oder eingetragen in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union bzw. einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Drittland, das gleichwertige Verpflichtungen auferlegt, was die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung betrifft, kann einen Antrag auf Kontoeröffnung sofern die natürliche Person auf der Website als Verbraucher oder als Gewerbetreibender aufgenommen ist, übertragen. Die juristische Person kann nur als Gewerbetreibender aufgenommen werden.

Der Inhaber erklärt zum Zeitpunkt der Übertragung seines Aufnahmeantrags auf der Plattform und während der gesamten Dauer des Rahmenvertrags::

  • –  dass er mindestens 18 (achtzehn) Jahre alt und geschäftsfähig ist oder dass er ordnungsgemäß in Form einer Gesellschaft errichtet ist,
  • –  dass er auf eigene Rechnung handelt;
  • –  dass alle bereitgestellten Informationen bei seiner Anmeldung aufrichtig, genau und aktuell sind.

    4.2. Registrierungs- und Kontoeröffnungsverfahren

4.2.1. Informationen und Nachweise

Jeder Interessent muss nachfolgend aufgelistete Informationen und Unterlagen mittels Antragsformular auf die Plattform übertragen, falls diese Informationen und Unterlagen nicht bereits im Besitz der Plattform sind.

Der Interessent verpflichtet sich, die Informationen und Unterlagen entsprechend seiner Eigenschaft, das heißt als Gewerbetreibender oder Verbraucher, zu übertragen.

Für den Inhaber, natürliche Person und Verbraucher:
o dessenName,Vorname,E-Mail-Adresse,Geburtsdatumund-ort,Staatsangehörigkeitund

Wohnsitzland.
o Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises des Inhabers (Bsp.: Personalausweis, Führerschein

und für Drittstaatsangehörige in der Europäischen Union einen Reisepass).Für den gewerblichen Inhaber:

– für natürliche Personen:
o deren Name, Vorname, E-Mail-Adresse, Geburtsdatum und Staatsangehörigkeit sowie

Wohnsitzland.
o OriginaloderKopieeinesAuszugsausdemAmtsblatt,nichtälteralsdreiMonate,derdie

Anmeldung als Gewerbetreibender oder im nationalen Gewerberegister bzw. jedem

anderen Berufsverband bestätigt, von dem der Inhaber abhängig ist.
o Kopie eines gültigen amtlichen Ausweises des Inhabers (Bsp.: Personalausweis,

Führerschein und für Drittstaatsangehörige in der Europäischen Union einen Reisepass).

– für juristische Personen:
o seine Firmenbezeichnung, Unternehmensform, sein Kapital, Adresse des Firmensitzes,

Beschreibung der Geschäftstätigkeit, Identität der Gesellschafter und Geschäftsführer sowie die Liste der Nutzungsberechtigten wie beispielsweise von der V erordnung festgelegt,

o Handelsregisterauszug oder gleichwertiges Dokument, das nicht älter als drei Monate ist und die Eintragung im Handelsregister eines Mitgliedstaates der Europäischen Union bzw. eines Staates des Europäischen Wirtschaftsraums oder in einem Drittland, das gleichwertige Verpflichtungen auferlegt, was die Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung betrifft, rechtfertigt. Dieses Dokument muss die Firmenbezeichnung, die Rechtsform, die Adresse des Firmensitzes und die Identität der Gesellschafter und Geschäftsführer, erwähnt unter 1° und 2° von Artikel R.123-54 des Handelsgesetzbuches oder deren Entsprechungen im ausländischen Recht bestätigen.

o beglaubigte Kopie der Satzung und etwaiger Beschlüsse, die den gesetzlichen Vertreter bestellen;

o Kopie des Personalausweises oder Reisepasses des gesetzlichen Vertreters und gegebenenfalls des oder der Nutzungsberechtigten.

o DieErklärungderNutzungsberechtigtenderjuristischenPerson,diemehrals25%halten, falls der Interessent seine Nutzungsberechtigten nicht im nationalen Register angemeldet hat oder dieser Pflicht nicht unterliegt.

Der Kontoinhaber kann auch aufgefordert werden, einen Bankauszug für ein auf seinen Namen eröffnetes Konto bei einem Dritt-Zahlungsdienstleister.

Es ist ausdrücklich vorgesehen, dass der Dienstleister sich vorbehält, vor jeglicher Registrierung und jederzeit während der Laufzeit des Rahmenvertrags ergänzende Unterlagen bezüglich des Inhabers, des Nutzungsberechtigten oder eines speziellen Zahlungsvorgangs zu fordern.

4.2.2. Beschränkung des Zahlungskontos

Je nach Beurteilung des Dienstleisters kann die Nutzung eines Zahlungskontos beschränkt sein, ohne dass der Dienstleister seine Entscheidung beim betroffenen Inhaber begründet. Die Funktionsweise des Kontos wird hauptsächlich beschränkt, da der Inhaber nicht sämtliche vom Dienstleister erforderlichen Informationen und Unterlagen wie nachfolgend aufgelistet übermittelt hat. Diese Grenzen werden dem Inhaber durch die Plattform angegeben.

4.2.3. Abschluss der Registrierung

Nachdem der Rahmenvertrag geschlossen wurde, muss der Inhaber sämtliche Informationen und Nachweise bereitstellen, die von ihm durch die Plattform gefordert werden. Durch seine Zustimmung zu den Bedingungen des Rahmenvertrags akzeptiert der Inhaber, dass die Plattform dem Dienstleister seinen Aufnahmeantrag als Inhaber und sämtliche von ihm erhaltenen Nachweise übermittelt.

Der Dienstleister darf als Einziger die Aufnahme eines Interessenten als Inhaber eines Zahlungskontos in dessen Namen annehmen. Diese Zustimmung wird dem Inhaber von der Plattform durch jedes Mittel gemäß den auf der Website vorgesehenen Modalitäten mitgeteilt.

Der Dienstleister kann ohne Begründung oder Anspruch auf Entschädigung zugunsten des Inhabers einen Antrag auf Eröffnung eines Kontos ablehnen. Diese Ablehnung wird dem Inhaber von der Plattform durch jedes Mittel gemäß den auf der Website vorgesehenen Modalitäten mitgeteilt.

5. Funktionsweise des Zahlungskontos

Die dem Zahlungskonto gutgeschriebenen Beträge ergeben sich aus dem durch die Karte überwiesenen Geldbetrag (oder jedem sonstigen vom Dienstleister akzeptierten Zahlungsmittels) oder vom Überweisungseingang. Die dem Zahlungskonto belasteten Beträge ergeben sich aus der Durchführung des Zahlungsvorgangs für ein in den Büchern eines Dritt-Zahlungsdienstleisters eröffneten Kontos, der Belastung durch den Dienstleister der vom Inhaber geschuldeten Kosten für den Rahmenvertrag oder der Rückbuchung eines Vorgangs per Karte (bzw. durch jedes andere Zahlungsmittel).

5.1. Annahme und Abrechnung von Zahlungsaufträgen per Karten auf das Zahlungskonto

Die Finanzierung des Zahlungskontos kann einmalig oder mehrmals per Karte (oder jedem sonstigen vom Dienstleister akzeptierten Mittel) erfolgen. Wenn der Nutzer diesen Vorgang durchführen möchte, weist er sich auf der Website aus unter Angabe seines Benutzernamens (gültige E-Mail-Adresse) und seines Kennworts oder indem er sich über sein Facebook-Konto anmeldet. Der Geldüberweisungsauftrag wird auf einer dafür bestimmten Bezahlseite erfasst. Für jede Bezahlung kann der Nutzer aufgefordert werden, einen einmaligen Code einzugeben, der auf seinem Mobiltelefon für das ausgebende Karteninstitut mitgeteilt wird. Gegebenenfalls obliegt es dem Dienstleister, jede Zahlung je nach seiner Beurteilung abzulehnen und ohne dass diese Entscheidung zu einer Entschädigung führen kann. Der Geldüberweisungsvorgang wird vom ausgebenden Karteninstitut durchgeführt. Jeder Einwand einer solchen Überweisung muss besagtem Institut gemeldet werden. Der Dienstleister ist nicht berechtigt, eine solche Überweisung zu stornieren.

Der Inhaber wird unterrichtet, dass die Annahme eines Zahlungsauftrages per Karte durch den Dienstleister den Eingang des Geldes auf dem Konto des Inhabers nicht gewährleistet. Die Registrierung des Geldes auf dem Zahlungskonto des Inhabers hängt vom tatsächlichen Erhalt durch den Dienstleister des aufgebrachten Geldbetrags.

Erfolgt kein Geldeingang aus technischen Gründen, sorgt der Dienstleister dafür, nach besten Kräften den Vorgang zu regeln. Erfolgt kein Geldeingang aus irgendeinem anderen Grund, informiert der Dienstleister den Inhaber unverzüglich, dass ihm die Gutschrift des erwarteten Betrags auf dessen Konto unmöglich ist, damit er sich mit dem Nutzer in Verbindung setzen kann.

Angenommen, der Transfer von auf dem Konto des Inhabers ausgewiesenen Geldern wird durch den Kartenaussteller infolge eines Einwands durch den Nutzer storniert, akzeptiert der Inhaber, dass der Dienstleister jeden Geldüberweisungsvorgang per Karte durch Lastschrift des Zahlungskontos des entsprechenden Betrags rückgängig macht. Der Inhaber erkennt an, dass besondere Aufmerksamkeit des Kartenausstellers auf einen solchen Einwand bis zum Ablauf einer maximalen Frist von dreizehn (13) Monaten gerichtet werden kann nach dem Datum des belasteten Kontos, mit dem besagte Karte verbunden ist. Der Dienstleister kann mangels ausreichender Deckung auf dem Konto jeden vom Inhaber oder einem Beauftragten eingeleiteten Zahlungsvorgang aussetzen oder stornieren , um diese Rückbuchung vorzunehmen, oder gegebenenfalls in die Rechte des Inhabers eintreten und die Einziehung der vom Nutzer geschuldeten Beträge durch jegliches Mittel vornehmen.

5.2. Eingang der Überweisung auf dem Zahlungskonto

Der Inhaber beauftragt den Dienstleister, damit er auf seinem Zahlungskonto SEPA-Überweisungen in Euro von einem Bankkonto oder einem in den Büchern eines Dritt-Zahlungsdienstleisters eröffneten Zahlungskontos empfangen kann.

Die Geldbeträge werden seinem Zahlungskonto unverzüglich vom Dienstleister nach dem tatsächlichen Erhalt durch den Dienstleister gutgeschrieben.

Nach Registrierung des Geldes auf dem Zahlungskonto des Inhabers stellt ihm der Dienstleister eine Zusammenfassung des eingegangenen Überweisungsvorgangs zur Verfügung mit folgenden Informationen: Verwendungszweck des Zahlungsvorgangs, Bezugsangabe zur Feststellung des Zahlungspflichtigen, Betrag des Vorgangs, Wertstellungsdatum der Gutschrift.

5.3. Ausführung eines Zahlungsvorgangs zulasten des Zahlungskontos

Der Inhaber kann SEPA- oder internationale Überweisungsaufträge für das Konto eines von einem Dritt- Zahlungsdienstleister gehaltenen Zahlungsempfängers übertragen.

Wenn der Inhaber einen Überweisungsvorgang ausführen möchte, weist er sich aus in seinem persönlichen Bereich durch Angabe seiner Identifikationsdaten und gegebenenfalls durch Befolgen der Schritte einer Authentifizierung, die ihm angegeben wird. Er gibt auf der Bezahlseite an: Betrag des Zahlungsvorgangs, Währung, zu belastendes Zahlungskonto, Ausführungsdatum des Auftrags und jede weitere erforderliche Information. Bei fehlender Datumsangabe gilt der Überweisungsauftrag unmittelbar. Der Inhaber muss ebenfalls das vom Dienstleister angegebene Authentifizierungsverfahren befolgen.

Der Inhaber kann jederzeit einen Antrag auf Ausführung eines Überweisungsauftrags für einen von ihm ernannten Zahlungsempfänger übertragen, der über ein Bank- oder Zahlungskonto bei einem Dritt- Zahlungsdienstleister verfügt. Der Inhaber muss den zugehörigen Grund für jede Überweisung übermitteln und das Authentifizierungsverfahren einhalten , das vom Dienstleister angegeben wird.

Der Inhaber erteilt seine unwiderrufliche Zustimmung für den Zahlungsauftrag durch Anklicken der Registerkarte „Validierung“ („Eingangsdatum“). Der Eingang des Zahlungsauftrags wird im persönlichen Bereich des Inhabers bestätigt. Kein Auftrag kann vom Inhaber nach dem Datum zurückgezogen werden, nachdem er als unwiderruflich gilt, das heißt ab dem Eingangsdatum.

Vor Übertragung eines Überweisungsauftrags muss der Inhaber (oder die Plattform, die in seinem Namen handelt) sicherstellen, dass er über einen ausreichenden Betrag auf seinem Konto verfügt, um den Betrag des Zahlungsvorgangs und die damit verbundenen Kosten. Gegebenenfalls muss er sein Konto ins Haben führen, bevor der Auftrag rechtsgültig an den Dienstleister zur Ausführung übertragen werden kann.

Es wird ausdrücklich vereinbart, dass Zahlungsaufträge spätestens am Ende des Geschäftstags nach dem Eingangsdatum des Auftrags durch den Dienstleister ausgeführt werden (und zum vereinbarten Ausführungsdatum bei Terminüberweisungen oder Daueraufträgen). Jeder nach 16 Uhr durch den Dienstleister eingegangene Zahlungsauftrag gilt am folgenden Geschäftstag als eingegangen. Wenn das Empfangsdatum kein Geschäftstag ist, gilt der Zahlungsauftrag am folgenden Geschäftstag als eingegangen.

Bei jedem Überweisungsvorgang kann der Inhaber den Dienstleister um die Bereitstellung von Informationen zur Ausführungsfrist dieses Sondervorgangs auf dauerhaftem Datenträger ersuchen, über die Kosten, die er bezahlen muss und gegebenenfalls über die Einzelheiten zu diesen Kosten.

Der Dienstleister kann veranlasst sein, die Ausführung eines unvollständigen oder fehlerhaften Überweisungsauftrags abzulehnen. Der Inhaber muss den Auftrag erneut senden, um ihn in Einklang zu bringen. Der Dienstleister kann außerdem einen Überweisungsauftrag bei erheblichem Zweifel betrügerischer Nutzung des Kontos sperren, nicht berechtigter Nutzung des Kontos, Beeinträchtigung der Sicherheit des Kontos, bei Einfrieren von Geldern durch eine Verwaltungsbehörde oder aus jedem sonstigen Grund.

Bei Ablehnung der Ausführung eines Überweisungsauftrags oder der Sperrung eines Überweisungsauftrags unterrichtet der Dienstleister den Inhaber darüber mit jedem Mittel. Falls möglich, gibt der Dienstleister dem Inhaber die Gründe der Ablehnung oder Sperrung an, mindestens ein Verbot aufgrund einer entsprechenden Bestimmung nationalen Rechts oder des Rechts der Europäischen Union.

5.4. Rückerstattung

Der Inhaber kann jederzeit eine Anweisung zur Stornierung eines Finanztransfers übermitteln, damit ein Nutzer entschädigt wird. Der Inhaber weist sich aus auf der Website durch Angabe seines Identifikators und seines Passwortes. Er gibt in seinem persönlichen Bereich den Erstattungsbetrag, die Währung, den zu entschädigenden Nutzer und jede weitere erforderliche Information an.

Der Erstattungsvorgang erfolgt vom Dienstleister durch Kredit der Karte, die vom Nutzer eingesetzt wird, oder durch Überweisung nach den ursprünglichen Zahlungsmodalitäten im Rahmen des verfügbaren Guthabens des Kontos und der Regeln für jedes Netz und SEPA-Regeln innerhalb von fünf (5) Geschäftstagen nach Eingang durch den Dienstleister des Erstattungsantrags.

6. Berichtswesen

Der Inhaber verfügt in seinem persönlichen Bereich über einen Bezahlvorgangsstatus für das Zahlungskonto. Er wird aufgefordert, aufmerksam Kenntnis von der Liste dieser Vorgänge zu nehmen. Die Aufzeichnungen der Vorgänge können ebenfalls auf ausdrücklichen Wunsch dem gewerbetreibenden Inhaber in anderen Zeitabständen zur Verfügung gestellt werden.

Es wird festgehalten, dass bei jedem vom Dienstleister ausgeführten Zahlungsvorgang der Inhaber über folgende Informationen verfügt: V erwendungszweck des Zahlungsvorgangs, Feststellung des Nutzungsberechtigten, Betrag des Vorgangs, Eingangsdatum des Auftrags und gegebenenfalls die Kosten für die Ausführung dieses Vorgangs.

7. Zugang zum Zahlungskonto und Geheimhaltung

Das Zahlungskonto ist online zugänglich im persönlichen Bereich mittels Identifikationsdaten und entsprechend dem geforderten Authentifizierungsverfahren.

Der Inhaber muss Identifikationsdaten je befugter Person angeben. Jede befugte Person akzeptiert, nicht den Namen oder die Identifikationsdaten einer anderen person zu verwenden. Der Inhaber ist allein verantwortlich für jede Nutzung seines Identifikators.
Jede befugte Person ist voll verantwortlich für die Geheimhaltung ihrer Identifikationsdaten sowie für jedes sonstige personalisierte Sicherheitsmerkmal. Der Inhaber muss alle vernünftigen Maßnahmen zur Wahrung der Geheimhaltung und Sicherheit seiner Identifikationsdaten.

Der Inhaber (und jede befugte Person) akzeptiert, seine Identifikationsdaten keinen Dritten zu übermitteln.

8. Widerspruch

Der Inhaber muss die Plattform über den Verlust oder Diebstahl seiner Identifikationsdaten, der Veruntreuung bzw. jeder nicht berechtigten Nutzung seines persönlichen Bereichs oder seiner Daten, die damit verbunden sind, sobald er Kenntnis davon hat, damit er die Sperrung beantragen kann. Diese Erklärung muss folgendermaßen erfolgen:

– telefonisch den Kundendienst der Plattform unter der in den allgemeine Geschäftsbedingungen der Website angegebenen Nummer; oder

– direkt per elektronischer Nachricht über das auf der Website zugängliche Kontaktformular.

Der Dienstleister führt über die Plattform unverzüglich den Antrag auf Widerspruch aus.
Der Dienstleister kann nicht haftbar gemacht werden für Folgen eine Widerspruchs per Fax oder E-Mail, die nicht vom Inhaber stammt.

Ein Widerspruchsantrag gilt als erfolgt zum Datum und zur Uhrzeit des tatsächlichen Empfangs des Antrags durch die Plattform. Bei Diebstahl der Identifikationsdaten oder betrügerischer Nutzung des persönlichen Bereiches ist der Dienstleister berechtigt, über die Plattform eine Quittung oder eine Kopie der eingereichten Klage beim Inhaber zu fordern, der sich verpflichtet, darauf unverzüglich zu antworten.

9. Sperrung des Zahlungskontos

Der Dienstleister behält sich das Recht vor, das Zahlungskonto zu sperren, wenn objektive Gründe vermuten lassen, dass die Sicherheit eines Zahlungsmittels gefährdet ist oder mit ihm eine nicht genehmigte oder betrügerische Nutzung vorgenommen wurde oder für ein beträchtlich erhöhtes Risiko, dass der Inhaber unfähig ist, seiner Pflicht nachzukommen, die hinsichtlich dieses Rahmenvertrags geschuldeten Kosten zu bezahlen.

10. Umstrittene Transaktion

10.1. Gemeinsame Bestimmungen für alle Inhaber

Bei jeder Beschwerde zu vom Dienstleister ausgeführten Zahlungsvorgängen im Rahmen dieses Vertrags wird der Inhaber aufgefordert, sich an den Kundendienst der Plattform oder an die diesbezüglich in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Website angegebene Adresse zu wenden.

Wenn ein Auftrag vom Dienstleister mit Fehlern aufgrund eines Verschuldens des letzteren ausgeführt wird, wird die Beanstandung unverzüglich an den Dienstleister übermittelt, der Auftrag wird storniert und das Konto wird wieder so hergestellt, wie es vor Eingang des Zahlungsauftrags war. Anschließend wird der Auftrag korrekt abgebildet.

10.2. Geltende Bestimmungen für den gewerbetreibenden Inhaber

Der gewerbetreibende Inhaber, der eine nicht von ihm genehmigte oder falsch ausgeführte Überweisungstransaktion anfechten möchte, muss sich telefonisch unverzüglich mit dem Kundendienst der Plattform nach Kenntnisnahme der Unregelmäßigkeit und spätestens innerhalb von acht (8) Wochen nach Buchung der Transaktion in Verbindung setzen, ihr obliegt die unverzügliche Übermittlung der Anfechtung an den Dienstleister. Außer es liegen stichhaltige Gründe für einen hinreichenden Verdacht auf Betrug des Inhabers vor, erstattet der Dienstleister dem Inhaber den Betrag der Transaktion unverzüglich nach Eingang des Anfechtungsantrags und auf jeden Fall spätestens bis zum Ablauf des nächsten Geschäftstags. Der Dienstleister versetzt das Konto wieder in den vorherigen Zustand, so als ob die nicht genehmigte Zahlungstransaktion nicht erfolgt wäre.

Bei Verlust oder Diebstahl der Identifikationsdaten gehen die nicht genehmigten Transaktionen, die vor Mitteilung des Widerspruchs erfolgten, zulasten des Inhabers. Die nach dem Widerspruch ausgeführten Transaktionen werden vom Dienstleister getragen, außer im Betrugsfall des Inhabers.

10.3. Geltende Bestimmungen für den Verbraucherinhaber

Der V erbraucherinhaber, der eine nicht von ihm genehmigte oder falsch ausgeführte Überweisungstransaktion anfechten möchte, muss sich telefonisch unverzüglich mit dem Kundendienst der Plattform nach Kenntnisnahme der Unregelmäßigkeit und spätestens innerhalb von dreizehn (13) Monaten nach der Belastung in Verbindung setzen, ihr obliegt die unverzügliche Übermittlung der Anfechtung an den Dienstleister. Außer es liegen stichhaltige Gründe für einen hinreichenden Verdacht auf Betrug des Inhabers vor, erstattet der Dienstleister dem Inhaber den Betrag der Transaktion unverzüglich nach Eingang des Anfechtungsantrags und auf jeden Fall spätestens bis zum Ablauf des nächsten Geschäftstags. Der Dienstleister versetzt das Konto wieder in den vorherigen Zustand, so als ob die nicht genehmigte Zahlungstransaktion nicht erfolgt wäre.

Bei Anfechtung obliegt die Beweislast, dass der Zahlungsvorgang authentifiziert, ordnungsgemäß erfasst und verbucht war und nicht von einem technischen Mangel oder dergleichen beeinträchtigt war, dem Dienstleister.

Bei nicht genehmigtem Zahlungsvorgang infolge des Verlusts oder Diebstahl von Identifikationsdaten trägt der Inhaber vor Mitteilung des Widerspruchs die Verluste in Verbindung mit der Nutzung personalisierter Sicherheitsmerkmale innerhalb einer Obergrenze von fünfzig (50) Euro. Die nach dem Widerspruch ausgeführten Transaktionen werden vom Dienstleister getragen, außer im Betrugsfall des Inhabers. Allerdings haftet der Inhaber nicht bei:

  • –  Nicht genehmigtem Zahlungsvorgang, der ohne Nutzung Identifikationsdaten erfolgte;
  • –  Verlust oder Diebstahl Identifikationsdaten, die vom Inhaber vor der Zahlung nicht erkennbar

    waren;

  • –  Verlust infolge von Handlungen oder Fahrlässigkeit eines Angestellten, eines Agenten oder einer

    Niederlassung eines Zahlungsdienstleisters oder einer Körperschaft, zu der die Geschäftstätigkeit ausgelagert wurde.

    Der Inhaber haftet auch nicht:

  • –  wenn der nicht genehmigte Zahlungsvorgang durch Veruntreuung der Identifikationsdaten ohne

    Wissen des Inhabers erfolgte;

  • –  bei Fälschung der Identifikationsdaten, wenn zum Zeitpunkt des nicht genehmigten

    Zahlungsvorgangs der Inhaber im Besitz dieser Merkmale war.

    Der Inhaber trägt sämtliche durch nicht genehmigte Transaktionen verursachte Verluste, wenn sich diese Verluste aus betrügerischer Absicht seinerseits ergeben oder wenn er nicht vorsätzlich durch grobe Fahrlässigkeit die Pflichten erfüllt hat, die Sicherheit seiner Identifikationsdaten zu wahren und den Widerspruch bei Verlust, Diebstahl oder Veruntreuung dieser Merkmale mitzuteilen.

    11. Finanzielle Bedingungen

    Alle vom Inhaber geschuldeten Provisionen an die Plattform werden automatisch auf dem Zahlungskonto vom Dienstleister abgebucht. Der Inhaber genehmigt dem Dienstleister, jederzeit einschließlich nach Schließung des Kontos, jede einredefreie, bezifferbare und fällige Forderung, die gleichgültig aus welchem Grund schuldig bleibt, auszugleichen. Er kann die Deckung des Zahlungskontos mit jedem vom Inhaber ausstehenden, fälligen und unbezahlten Betrag für den Dienstleister ausgleichen.

    12. Laufzeit und Kündigung

    Der Rahmenvertrag wird für eine unbegrenzte Dauer geschlossen. Er tritt ab dessen Annahme durch den Inhaber in Kraft.

Dieser kann jederzeit und mittels Einhaltung einer Frist von dreißig (30) Kalendertagen den Rahmenvertrag kündigen. Der Dienstleister kann jederzeit den auf dauerhaftem Datenträger bereitgestellten Rahmenvertrag mittels Einhaltung einer Frist von zwei (2) Monaten kündigen. In diesem Fall schuldet der Inhaber die in regelmäßigen Abständen belasteten Kosten für die Zahlungsdienste anteilmäßig bis zur Beendigung des V ertrags.

Jede Partei muss dafür an die andere Partei per Einschreiben mit Rückschein ihre Kündigung an die Anschrift und E-Mail-Adresse richten, die in den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Website angegeben ist.

Dementsprechend wird der gesamte Rahmenvertrag gekündigt und das Zahlungskonto geschlossen. Das Guthaben des Kontos wird innerhalb von dreizehn (13) Monaten auf das Bankkonto des Inhabers nach Abzug der an den Dienstleister fälligen und zu zahlenden Kosten überwiesen.

Bei schweren Verstößen, Betrug oder Zahlungsausfällen seitens des Inhabers behält sich der Dienstleister das Recht zur Aussetzung oder Kündigung dieses Vertrags vor durch Zusendung einer E-Mail gemeinsam mit einem Einschreiben mit Rückschein ohne Angabe von Gründen oder vorherige Ankündigung.

Es ist vorhergesehen, dass der Rahmenvertrag automatisch bei neuen Umständen, die die Fähigkeit einer Partei beeinträchtigen, sich für diesen Vertrag einzusetzen, gekündigt wird.

13. Vertragsänderung

Der Dienstleister behält sich das Recht vor, jederzeit den Rahmenvertrag zu ändern. Jeder Änderungsentwurf des Rahmenvertrags wird dem Inhaber durch die Plattform bereitgestellt.

Jeder Inhaber kann die vorgeschlagenen Änderungen ablehnen und muss seine Ablehnung dem Kundendienst der Plattform per Einschreiben mit Rückschein zwei (2) Monate vor Inkrafttreten der vorgeschlagenen Änderungen mitteilen (der Poststempel ist maßgeblich).

Mangels Mitteilung der Ablehnung vor dem angegebenen Datum des Inkrafttretens gelten die vorgeschlagenen Änderungen als angenommen durch den Inhaber. Die Beziehungen zwischen den Parteien nach Inkrafttreten werden dann von der neuen Fassung des Rahmenvertrags geregelt.

Bei Ablehnung durch den Inhaber führt diese Ablehnung ohne Kosten zur Kündigung des Rahmenvertrags sowie zur Überweisung des Restbetrags des Zahlungskontos innerhalb von dreizehn (13) Monaten nach Inkrafttreten der Kündigung hinsichtlich der Abdeckung sämtlicher künftiger Anfechtungen.

Sämtliche Rechts- oder Verwaltungsvorschriften, die es erforderlich machen, dass der gesamte oder ein Teil des Rahmenvertrags geändert wird, gelten ab dem Datum des Inkrafttretens ohne Ankündigung. Der Inhaber wird jedoch darüber informiert.

14. Sicherheit

Der Dienstleister verpflichtet sich, seine Leistungen unter Beachtung der geltenden Gesetze und Bestimmungen und dem Stand der Technik zu gewährleisten. Insbesondere leitet der Dienstleister alles in die Wege, um die Sicherheit und Geheimhaltung der Daten der Inhaber gemäß den gültigen Vorschriften sicherzustellen.

Der Dienstleister behält sich das Recht vor, vorübergehend den Zugang zum Online-Konto aus technischen, Sicherheits- oder Wartungsgründen auszusetzen, ohne dass diese Vorgänge zu irgendeiner Entschädigung

berechtigen. Er verpflichtet sich, derartige Unterbrechungen auf das unbedingt notwendige Maß zu begrenzen.

Der Dienstleister kann jedenfalls nicht hinsichtlich des Inhabers für etwaige Fehler, Versäumnisse, Unterbrechungen oder Verzögerungen der über die Website ausgeführten Transaktionen haftbar gemacht werden, die durch einen nicht berechtigten Zugang für letzteren entstanden. Der Dienstleister kann nicht für Diebstähle, Zerstörungen oder unbefugte Datenübertragungen, die durch einen unberechtigten Zugang zur Website entstehen, haftbar gemacht werden. Außerdem bleibt der Dienstleister dem Rechtsverhältnis, das zwischen Inhaber und Nutzer bzw. zwischen Inhaber und Website besteht, fremd. Der Dienstleister kann nicht für Fehler, Mängel oder Fahrlässigkeit eines Nutzers und des Inhabers untereinander bzw. der Website und des Inhabers untereinander haftbar gemacht werden.

Wenn der Kundenidentifikator oder jede sonstige für die Ausführung eines vom Inhaber bereitgestellten Zahlungsvorgangs ungenau ist, ist der Dienstleister nicht für die falsche Ausführung besagter Dienstleistung verantwortlich.

Die Plattform ist allein verantwortlich für die Sicherheit und Geheimhaltung der ausgetauschten Daten im Rahmen der Nutzung der Website entsprechend den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Website, wobei der Dienstleister für die Sicherheit und Geheimhaltung der Daten verantwortlich ist, die er mit dem Inhaber im Rahmen dieses Vertrags zur Erstellung und Führung seines Kontos austauscht sowie mit dem Konto verbundene Zahlungsvorgänge.

15. Haftungsbeschränkung des Dienstleisters

Der Dienstleister mischt sich in keiner Weise in die Rechts- und Geschäftsbeziehungen und etwaige Rechtsstreitigkeiten zwischen Inhaber und Nutzer oder zwischen Inhaber und Plattform bzw. Inhaber und Zahlungsempfänger ein. Der Dienstleister übt keinerlei Kontrolle über die Konformität, Sicherheit, Rechtmäßigkeit, Eigenschaften und die Eignung der Produkte und Dienstleistungen aus, die Gegenstand eines Zahlungsvorgangs sind.

Jede vom Inhaber ausgeführte Transaktion führt zu einem Vertrag, der direkt zwischen ihm und einem Nutzer zustande kommt, für den der Dienstleister fremd ist. Letzterer kann folglich nicht für die Nichterfüllung oder mangelhafte Erfüllung der daraus entstehenden Pflichten haftbar gemacht werden, noch für etwaige dem Inhaber zugefügte Schäden.

Ungeachtet anderslautender Bestimmungen in diesem Vertrag ist die Haftung des Dienstleister gegenüber einem Inhaber auf direkte Schäden, wie von der Verordnung vorgesehen, begrenzt.

16. Verpflichtungen des Inhabers

Der Inhaber garantiert, dass kein Element seines persönlichen Bereiches die Rechte Dritter beeinträchtigt noch gegen das Gesetz, die öffentliche Ordnung oder die guten Sitten verstößt.
Er verpflichtet sich, Folgendes zu unterlassen:

  1. (i)  Den Rahmenvertrag unrechtmäßig oder unter Bedingungen erfüllen, die die Website beschädigen, deaktivieren, überlasten oder verändern können;
  2. (ii)  sich für eine andere Person oder Organisation ausgeben, seine Identität, sein Alter fälschen oder verschleiern oder eine falsche Identität erstellen;
  3. (iii)  Persönliche Daten oder Informationen für einen Dritten verbreiten wie Anschriften, Telefonnummern, elektronische Adressen, Bankkartennummern usw. Bei Pflichtverletzungen kann der Dienstleister jede geeignete Maßnahme ergreifen, um die betreffenden

Machenschaften einzustellen. Er ist auch zur Aussetzung, Löschung und/oder Sperrung des

Zugangs des Inhabers auf sein Konto berechtigt.
(iv) Unbeschadet gerichtlicher Klagen durch Dritte ist der Dienstleister berechtigt, persönlich

gerichtlich vorzugehen zur Wiedergutmachung der Schäden, der er persönlich aufgrund der Versäumnisse des Inhabers in Anbetracht von dessen Pflichten für diesen Vertrag erlitten hat.

Wenn der Inhaber eine Verletzung der oben genannten Verpflichtungen feststellt, wird er aufgefordert, den Dienstleister über diese Machenschaften zu unterrichten, indem er sich unter der Adresse legal@mangopay.com mit ihm in Verbindung setzt.

17. Widerrufsrecht

17.1. Geltende Bestimmungen für den Verbraucherinhaber

Gemäß Artikel L222-7 des französischen Verbrauchergesetzbuches verfügt der Verbraucherinhaber über ein Widerrufsrecht, das innerhalb von 14 Tagen (vierzehn) ausgeübt werden kann ohne Angabe von Gründen und Zahlung von Vertragsstrafen. Diese Widerrufsfrist beginnt entweder ab dem Tag des Abschlusses des Rahmenvertrags oder ab Eingang der Vertragsbedingungen und -informationen, wenn dieses Datum nach dem Datum des Vertragsschlusses liegt. Der Rahmenvertrag kann vor Ablauf der Widerrufsfrist nur mit Zustimmung des Verbraucherinhabers mit der Durchführung beginnen. Der Verbraucherinhaber erkennt an, dass die Nutzung der Zahlungsdienste nach Abschluss des Rahmenvertrags eine ausdrückliche Forderung seinerseits darstellt, um mit der Durchführung des Rahmenvertrags vor Ablauf der oben genannten Frist zu beginnen. Die Ausübung des Widerrufsrechts bringt die Auflösung des Rahmenvertrags mit sich, der bei Ausführungsbeginn einer Kündigung gleichkommt und die vorher ausgeführten Leistungen in Frage stellt. In diesem Fall ist der Verbraucherinhaber nur zur anteilsmäßigen Bezahlung der tatsächlich bereitgestellten Dienstleistungen verpflichtet.

17.2. Ausübung des Widerrufsrechts

Der Inhaber muss seine Widerrufserklärung fristgerecht dem Kundendienst der Plattform telefonisch oder per E-Mail mitteilen und ein Bestätigungsschreiben an die Anschrift des Kundendienst der Plattform richten.Diesbezüglich kann er den durch die Plattform zur Verfügung gestellten Widerrufsschein verwenden.

18. Regeln zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung

Der Dienstleister unterliegt der luxemburgischen Gesetzgebung zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung.

In Anwendung der Bestimmungen luxemburgischen Rechts zur Mitwirkung der Finanzinstitutionen bei der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung ist der Dienstleister verpflichtet, sich bei jedem Inhaber für jede Transaktion oder Geschäftsbeziehung über die Herkunft, den Gegenstand und das Ziel der Transaktion oder der Kontoeröffnung zu informieren. Er muss darüber hinaus alle erforderlichen Schritte zur Identifikation des Inhabers und gegebenenfalls des tatsächlichen Nutzungsberechtigten des Kontos und/oder mit ihm verbundenen Zahlungsvorgängen ausführen.

Der Inhaber erkennt an, dass der Dienstleister die Nutzung der Identifikationsdaten, den Zugang zu einem Konto oder die Ausführung einer Transaktion in Ermangelung eines hinreichenden Bestandteils zu seinem Gegenstand oder seiner Beschaffenheit jederzeit beenden oder verschieben kann. Er wird informiert, dass eine Transaktion im Rahmen dieses Vertrags Gegenstand der Ausübung des Kommunikationsrechts der zentralen Meldestelle ist.

Der Inhaber kann gemäß der Gesetzgebung auf sämtliche so übermittelte Informationen zugreifen, sofern dieses Zugangsrecht nicht die Zweckbestimmung der Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung in Frage stellt, wenn sich diese Daten auf den Antragsteller beziehen.

Weder Strafverfolgung noch eine zivilrechtlichen Verantwortlichkeitsklage können erhoben werden, noch Sanktionen durch ihren Berufsstand gegenüber dem Dienstleister, seinen Geschäftsführern oder seine Angestellten, die in gutem Glauben die Verdachtsmeldungen bei der nationalen Behörde gemacht haben.

19. Datenschutz

Der Dienstleister erfasst und bearbeitet sämtliche personenbezogene Daten in Einklang mit den geltenden Vorschriften zum Datenschutz.

Die bei der Anmeldung erforderlichen personenbezogenen Daten im Rahmen der gemäß diesem Vertrag bereitgestellten Dienstleistungen Mangels Bereitstellung der vorgeschriebenen personenbezogenen Daten kann der Antragsteller sich mit einer Ablehnung des Zugangs zu den Dienstleistungen konfrontiert sehen.

Die betroffene Person wird informiert, dass die personenbezogenen Daten insbesondere zu folgenden Zwecken erfasst werden: Bereitstellung der Dienstleistungen wie in diesem V ertrag beschrieben; Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung; Bearbeitung der Informations- und Beschwerdeanträge; Erstellung von Statistiken. Diese Bearbeitungen sind insbesondere zur Durchführung des Rahmenvertrags sowie zur Einhaltung rechtlicher Pflichten notwendig, denen die Verantwortlichen für die Bearbeitung unterliegen. Der Dienstleister und die Plattform handeln als gemeinsame Verantwortliche für diese Behandlungen.

Personenbezogene Daten dürfen keinem Dritten ohne ausdrückliche Zustimmung der betroffenen Personen übertragen werden. Jedenfalls wird jede betroffene Person unterrichtet, dass die personenbezogenen Daten an Subunternehmer übermittelt werden zur Erfüllung der vorab angeführten Zwecke. Besagte Subunternehmer handeln nur auf Anweisung des Dienstleisters und ausschließlich für Rechnung des letzteren.

Die betroffene Person kann auf die Liste der Subunternehmer zugreifen durch Übertragung des Antrags an den Kundendienst der Plattform. Sie wird unterrichtet, dass der Dienstleister sicherstellt, dass seine Subunternehmer alle notwendigen Maßnahmen ergreifen, damit die Sicherheit und Geheimhaltung der personenbezogenen Daten gewahrt wird. Bei Eintreten einer Verletzung der Daten (Verlust, Eingriff, Zerstörung usw.), die erhöhte Risiken einschließen für die betroffene Person, wird diese darüber informiert.

Der Dienstleister behält sich das Recht zur Offenlegung personenbezogener Daten auf Antrag einer gesetzlichen Behörde vor, um alle geltenden Gesetze und Bestimmungen zu erfüllen, um die Rechte des Inhabers des Kontos oder einer betroffenen Person zu schützen oder zu verteidigen, wenn zwingende Umstände es rechtfertigen oder um die Sicherheit des Inhabers, der Dienste oder der Öffentlichkeit zu schützen.

Die vom Dienstleister im Rahmen der bereitgestellten Dienstleistungen bearbeiteten personenbezogenen Daten gemäß diesem Vertrag werden während der unbedingt erforderlichen Laufzeit bewahrt, um die oben erwähnten Ziel zu erreichen. Vorbehaltlich anders lautender gesetzlicher Bestimmungen werden die Daten nicht über den Stichtag der Kündigung des Vertrags hinaus aufbewahrt. Es wird unter anderem deutlich gemacht, dass personenbezogene Daten zur Identifikation fünf Jahre lang ab dem Ende der Vertragsbeziehung aufbewahrt werden kraft geltender Bestimmungen zur Bekämpfung der Geldwäsche und der Terrorismusfinanzierung.

Die betroffenen personen verfügen über folgende Rechte zu ihren Daten gemäß den durch die Bestimmungen vorgesehenen Bedingungen: Zugangsrecht, Berichtigungsrecht, Widerspruchsrecht, Löschungsrecht, Recht auf eingeschränkte Verarbeitung und Recht auf Übertragbarkeit. Eine betroffene Person kann jederzeit ihre Rechte ausüben, indem sie sich an den Kundendienst der Plattform wendet. Ihr Antrag muss den Namen, V ornamen und Identifikator angeben und mit einer Fotokopie eines Ausweisdokuments mit Unterschrift versehen sein.

Eine Antwort ergeht an die betroffene Person innerhalb eines (1) Monats nach Eingang des Antrags. Diese Frist kann um zwei (2) Monate in Anbetracht der Komplexität der Anzahl an Anträgen verlängert werden. In diesem Fall wird die betroffene Person über die Verlängerung und die Gründe der Verschiebung innerhalb eines (1) Monats ab Eingang des Antrags informiert.

Die betroffene Person wird informiert, dass sie über das Recht verfügt, eine Beschwerde bei der zuständigen Behörde einzureichen für jeden Antrag in Verbindung mit ihren personenbezogenen Daten.

Wenn die betroffene Person ihren Antrag elektronisch einreicht, erhält sie die Antwort auf elektronischem Wege, sofern sie nicht ausdrücklich eine andere Art ersucht.

Wenn die personenbezogenen Daten sich auf eine betroffene Person beziehen, die nicht Teil des Rahmenvertrags ist, und vom Inhaber übermittelt wurden, macht es sich dieser zur Aufgabe, der betroffenen Person die Informationen dieses Artikels zu übermitteln.

Ergänzende Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen dieses Vertrags, die Aufbewahrungszeiten und zu den Rechten der betroffenen Personen sind erhältlich in der Datenschutzerklärung des Dienstleisters (zugänglich auf der Website www.mangopay.com).

20. Betriebsgeheimnis

Der Dienstleister ist an die Schweigepflicht gebunden. Dieses Geheimnis kann jedoch gemäß geltender Gesetzgebung, kraft einer gesetzlichen und aufsichtsrechtlichen Verpflichtung, insbesondere auf Antrag der vormundschaftlichen Behörden, der Steuer- und Zollverwaltung sowie des Strafrichters oder bei gerichtlicher Beschlagnahme, die dem Dienstleister mitgeteilt wird, aufgehoben werden. Ungeachtet des Vorstehenden kann der Nutzer den Dienstleister von der Schweigepflicht entbinden und ihm ausdrücklich die Dritten angeben, die zum Erhalt der ihn betreffenden vertraulichen Informationen berechtigt sind.

Es wird festgehalten, dass die Schweigepflicht aufgehoben werden kann durch die Regelung zugunsten der Gesellschaften, die dem Dienstleister wichtige operative Aufgaben im Rahmen dieses Vertrags bereitstellen.

21. Geistiges Eigentum

Der Dienstleister behält sich das volle Eigentum der Wertpapiere und Eigentumsrechte vor, unabhängig davon, wie sie mit den angebotenen Dienstleistungen für den Inhaber verbunden sind. Keines dieser Rechte wird auf den Inhaber im Sinne dieses Vertrags übertragen.

22. Ableben des Inhabers und inaktive Konten

22.1. Ableben des Inhabers

Das Ableben des Inhabers beendet den Rahmenvertrag, sobald der Dienstleister davon Kenntnis erhält. Transaktionen, die ab dem Tod stattfinden, gelten als nicht genehmigt, vorbehaltlich des Einverständnisses der Rechteinhaber, die mit der Nachfolge beauftragt sind.

Das Zahlungskonto bleibt so lange geöffnet, wie es für die Regelung der nachfolge notwendig ist, und der Dienstleister stellt die Restzahlung sicher mit Einverständnis der mit der Nachfolge beauftragten Rechteinhaber oder des Notars.

22.2. Inaktive Konten

Jedes inaktive Konto kann Gegenstand einer Inaktivitätsmitteilung per E-Mail seitens des Dienstleisters gefolgt von einer Mahnung einen Monat später sein. Das Zahlungskonto des Inhabers wird als inaktiv betrachtet, wenn nach einem Zeitraum von zwölf (12) Monaten keinerlei Transaktion (außer Abbuchung der Kontoführungsgebühren) auf Veranlassung des Inhabers (oder jedes Beauftragten) erfolgt ist und er sich nicht beim Dienstleister in welcher Form auch immer gemeldet hat.

Mangels Antwort oder Verwendung des Restbetrags, der auf der Habenseite des Kontos in dieser Frist erscheint, kann der Dienstleister das Konto schließen und es ausschließlich zum Zwecke der Überweisung der fälligen Beträge auf dem vom Inhaber angegebenen Konto aufrechterhalten. Bei Ableben darf der Restbetrag nur an die Rechteinhaber des Inhabers erstattet werden.

Auf dem Konto können keine Zahlungsvorgänge mehr ausgeführt werden.

23. Höhere Gewalt

Die Parteien sind nicht haftbar für irgendein Versagen beim vorliegenden Vertrag bei Verzug oder Nichterfüllung, wenn deren Ursache mit höherer Gewalt, wie in Artikel 1218 des Code civil festgelegt, verbunden ist.

24. Eigenständige Vertragsbestimmungen

Wird irgendeine Bestimmung dieses Vertrags als nichtig erachtet oder als gegenstandslos, wird sie gestrichen und hat nicht die Nichtigkeit der übrigen Vertragsbestimmungen zur Folge.

Wenn eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags ungültig werden oder als solche erklärt wurden in Anwendung eines Gesetzes, einer Verordnung oder infolge einer endgültigen Entscheidung durch ein zuständiges Gericht, bewahren die anderen Bestimmungen ihre vorgeschriebene Wirksamkeit und Tragweite. Die als nichtig und ungültig erklärten Bestimmungen werden dann durch Bestimmungen ersetzt, die sich sinngemäß un in ihrer Tragweite so weit wie möglich den ursprünglich vereinbarten Bestimmungen annähern.

25. Schutz der Gelder

Die Gelder des Inhabers werden am Ende des Geschäftstages nach dem Tag, im Laufe dessen sie beim Dienstleister eingegangen sind, auf einem Konto zur Beschränkung der Pfändung, das in den Büchern einer Bank unter den vorschriftsmäßig erforderlichen Bedingungen eröffnet wird, hinterlegt.

Gemäß Artikel 24-10 (5) des Gesetzes vom 20 Mai 2011, das im Amtsblatt Mémorial A Nr. 104 vom 24. Mai 2011 des Großherzogtums Luxemburg veröffentlicht wurde, und Artikel 14 des Gesetzes vom 10. November 2009, das im Mémorial A Nr. 215 vom 11. November 2009 des Großherzogtums Luxemburg veröffentlicht wurde, zur Umsetzung der Richtlinie 2009/110/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. September 2009 über die Aufnahme, Ausübung und Beaufsichtigung der Tätigkeit von E- Geld-Instituten, werden die aufgenommenen Mittel geschützt und fallen nicht in die Guthabenmasse des E- Geld-Instituts bei Liquidation, Insolvenz oder jeder anderen Konkurslage des Instituts.

26. Nichtabtretbarkeit

Der Rahmenvertrag darf zu keiner vollständigen bzw. teilweisen Abtretung entgeltlich noch unentgeltlich durch den Inhaber führen. Dadurch ist es untersagt, einem Dritten irgendwelche Rechte oder Pflichten, die er in diesem Vertrag hält, abzutreten. Bei Verletzung dieses Verbots neben der sofortigen Kündigung dieses Vertrags kann der Inhaber durch den Dienstleister haftbar gemacht werden.

27. Rechtsverbindlicher Nachweis

Sämtliche unveränderlich, zuverlässig und sicher übernommenen Daten aus der Ddatenbank des Dienstleisters insbesondere für Zahlungsaufträge und verschickte Mitteilungen sind verbindlich zwischen den Parteien bis zum Beweis des Gegenteils.

28. Beschwerde und Mediation

Der Inhaber wird aufgefordert, sich bei allen Beschwerden an den Kundendienst der Plattform zu wenden, der eventuell auf der Website angegeben ist.

Alle Beschwerden außer der in Artikel 10 zum Abschluss, zur Erfüllung oder Kündigung des Rahmenvertrags müssen per E-Mail unter folgender Adresse mitgeteilt werden: complaint@mangopay.com.

Der Inhaber akzeptiert, dass der Dienstleister auf seine Beschwerden auf dauerhaftem Datenträger antwortet. Die Antwort wird umgehend und spätestens binnen fünfzehn (15) Geschäftstagen nach Eingang der Beschwerde beim Dienstleister übermittelt. Aus Gründen, die sich jedoch seiner Kontrolle entziehen, kann der Dienstleister daran gehindert werden, innerhalb vvon fünfzehn (15) Tagen zu antworten.

In diesem Fall übermittelt er dem Inhaber eine Antwort, die die Gründe dieses zusätzlichen Verzugs sowie das Datum, zu dem er die endgültige Antwort schickt, präzisiert. Auf jedem Fall erhält der Inhaber eine endgültige Antwort spätestens innerhalb von fünfunddreißig (35) Geschäftstagen nach Eingang der Beschwerde.

Der Inhaber wird unterrichtet, dass die CSSF (Commission de Surveillance du Secteur financier – Finanzmarktaufsichtsbehörde) zuständig für die außergerichtliche Regelung der Streitfälle zur Erfüllung dieses Rahmenvertrags ist. Für weitere Informationen zur CSSF und den Bedingungen einer solchen Rechtshilfe können Sie sich an den Kundendienst der Plattform wenden oder die Website der CSFF (http://www.cssf.lu) zu Rate ziehen. Mediationsanträge müssen an den Schlichter der Commission de Surveillance du Secteur Financier (CSSF), 283 route d’Arlon, L-1150 Luxembourg, (direction@cssf.lu)gerichtet werden, und dies ungeachtet sonstiger rechtlicher Schritte. Der Schlichter darf jedoch nicht beauftragt werden, wenn der Antrag offenkundig unbegründet oder missbräuchlich ist, wenn der Rechtsstreit vorher untersucht wurde oder die Untersuchung durch einen anderen Schlichter bzw. ein Gericht läuft, wenn der Antrag des Schlichters nach mehr als einem Jahr ab der schriftlichen Beschwerde beim Fachmann eingereicht wurde, wenn der Rechtsstreit nicht in den Zuständigkeitsbereich des Schlichters fällt.

29. Geltendes Recht und Gerichtsstand

Außer bei Anwendung eines Gesetzes über die öffentliche Ordnung (das nur innerhalb der strengen Grenzen seines Zwecks gilt)wird ausdrücklich festgelegt, dass vertraglichen Beziehungen ist und der Rahmenvertrag französischem Recht unterliegt. Jeder Rechtsstreit zwischen den Parteien in Bezug auf diesen Vertrag unterliegt der Rechtsprechung der zuständigen französischen Gerichte.